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Notfall- und Krisenmanagement

 
 
team henke technische gebaeudeplanung

Definition Notfall und Krise

Im Alltag sagen wir häufig: Ich krieg' die Krise!". Ist jedes negative Ereignis bereits eine Krise? Wie unterscheidet man die Begriffe Notfall und Krise? Bemühen wir die Wissenschaft, findet sich z.B. bei Axel Bedé - Steinbeiss Transfer Report 2010 eine Definition, die uns weiterhilft:

Ein Notfall ist ein Zustand, der einem identifizierbaren auslösenden Ereignis folgt und unverzüglich besondere Maßnahmen erfordert, da sonst ein Schaden eintritt oder dieser vergrößert wird."

Übertragen wir das auf ein praktisches Beispiel im Betrieb: In einem Produktionsbetrieb entsteht durch einen Kurzschluss ein Brand in einer Produktionsanlage. Die Brandmeldeanlage löst Alarm aus, wodurch folgendes Szenario abläuft:

  • Der Brand wird automatisch an die Feuerwehr gemeldet. Ein Brandschutzhelfer löscht den Entstehungsbrand mit einem CO,-Feuerlöscher.
  • Die übrigen Mitarbeiter verlassen die Halle und sammeln sich am Sammelplatz.
  • Der Schichtleiter überprüft die Vollzähligkeit der Mitarbeiter.
  • Der Pförtner öffnet das Tor für die anfahrende Feuer wehr.
  • Die Feuerwehr trifft ein, wird vom Schichtleiter in Empfang genommen und stellt fest welcher Brandmelder ausgelöst hat. Die betroffene Anlage wird mit einer Wärmebildkamera kontrolliert.
  • Der Schichtelektriker schaltet die Maschine stromlos und das Wartungsteam beginnt mit der Reparatur.

Wichtige Faktoren

Dieser Ablauf, wie er in Betrieben deutschlandweit täglich hundertfach vorkommt, ist durch vorhandene und vorgeplante Strukturen bewältigt worden - also dem Vorhandensein

  • des Notfall- und Krisenplans,
  • der Brandmeldeanlage,
  • des geeigneten Feuerlöschers,
  • der Brandschutzhelfer und
  • der öffentlichen Gefahrenabwehr - Feuerwehr.

Dabei ist zu bemerken, dass diese Notfall- und Krisenplanung ohne das entsprechende Training und Übung durch die betrieblichen Akteure - Mitarbeiter, Brandschutzhelfer, Schichtleiter und Pförtner - nicht greifen würde.

Würde ein Glied in dieser Kette versagen, könnte sich dieser Vorfall bis zum Totalverlust der Halle oder gar des Unternehmens entwickeln.

team henke kaiserwertherstraae wohnpark

Was ist eine Krise?

Eine Krise weist ähnliche Merkmale auf, jedoch geht sie da rüber hinaus. Bedé spricht hier von einem „ gefährlichen, dynamischen und existenzbedrohenden Problem oder Ereignis für ein Unternehmen [...], dessen Bewältigung nicht mit den Strukturen der Alltagsorganisation erfolgen kann."

Ähnliche Merkmale finden wir auch in anderen Definitionen - so wird im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) der Begriff der "Bestandsgefährdung" genannt.

Es handelt sich also um ein Problem oder Ereignis, dass gefährlich ist - also Menschen und andere Lebewesen, die Umwelt und/oder das Unternehmen gefährdet und somit dessen Existenz bedroht. In dem genannten Prozess steckt ein wichtiger Ansatz für das Krisenmanagement. Ist die Ursache für das Problem gestoppt bzw. ein quasi stationärer Zustand erreicht, oder haben wir eine Schadenslage, die immer noch größer wird? Dies hat entscheidenden Einfluss auf die Art und die Reihenfolge der Maßnahmen.

Warum Strukturen und Planung
entscheidend sind

Das Ausmaß des Ereignisses bewirkt also, dass dieses nicht mit den Strukturen der Alltagsorganisation bewältigt werden kann. Während bei dem oben geschilderten Vorfall „Feuer an einer Produktionsanlage" die vorgeplanten, permanenten Strukturen eine Eskalation verhindert haben, ist nun ein Zustand eingetreten, der im Rahmen des Krisenmanagements andere Strukturen erfordert.

Stellen wir uns deshalb vor, dass ein Glied in der oben geschilderten Kette ausgefallen wäre, z.B. dass keine Brandmeldeanlage vorhanden gewesen wäre und kein Brandschutzhelfer den Entstehungsbrand im Keim hätte ersticken können. Ein Brand, der sich über längere Zeit unentdeckt entwickelt, kann zum Verlust von Anlagen und Gebäuden führen. Er kann weiter auf andere Betriebsbereiche übergreifen und letztlich zum Totalverlust führen.

Aus solchen Situationen ergeben sich Probleme und Aufgabenstellungen, die in einer gestörten Alltagsstruktur nicht bewältigt werden können. Gleichwohl entstehen Anforderungen an die Führung und Entscheidungsnotwendigkeiten, die ohne Struktur und Vorplanungen - insbesondere unter Zeitdruck, nicht zu bewältigen sind.

Daher gehören zum NKM u.a. Notfall- und Krisenpläne für große Lagen, Alarmierungspläne, ein Krisenstab und vorbereitete Taktiken und Strategien zur Bewältigung des Problems

team henke sachverstaendige

Risiko

Zu Beginn des Kapitels wurden bereits eine Reihe von Bedrohungsszenarien aufgeführt - lokal vom Feuer im Betrieb bis zu Veränderungen im globalen Umfeld des Unternehmens und seiner Märkte.

Wenn man am Anfang der Einführung eines NKMs für sein Unternehmen steht und versucht eine Liste der Bedrohungszenarien aufzustellen, türmt sich in der Regel ein ganzer Berg von Aufgaben auf und es stellt sich die Frage, wo man beginnt und wie viel Aufwand in die Risikominimierung der einzelnen Szenarien gesteckt werden soll.

An dieser Stelle macht es Sinn, den Begriff Risiko einzuführen.

Risiko = Schadensausmaß x Eintrittswahrscheinlichkeit

Das heißt, für jedes Bedrohungsszenario müssen zwei Bewertungen durchgeführt werden: wie hoch ist das Schadensausmaß einzuschätzen, das sich bei Eintritt einer Bedrohung ergeben könnte und wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit?

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Risikoanalyse

Bei dieser Risikoanalyse steht man vor einem Bewertungsproblem, wenn nicht quantifiziert werden kann, welche Verluste durch einen Ausfall entstehen. Für Produktionsanlagen ist dieses noch relativ einfach z.B. aus Kalkulationsunterlagen zu ermitteln, bei anderen Bedrohungen, z. B. Reputationsschäden, wird dies viel schwieriger sein.

Bei der Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit steht man vor einem ähnlichen Problem. Hier kann ggf. die Auswertung der Häufigkeiten von Naturereignissen, Branchen-

und Versicherungsstatistiken hilfreich sein. Es wird sich in der Regel nicht vermeiden lassen, dass in die Bewertung auch eine subjektive Betrachtung einfließt.

Anhand der Risikobewertung kann eine Priorisierung der Risiken vorgenommen werden, welche in die Bereitstellung von Ressourcen zur Risikominimierung eingeht.

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Verantwortung
Haftung und Organisationsverschulden

Unternehmern und ihren angestellten Geschäftsführern, Vorständen, usw. sollte ohnehin klar sein, dass die Verantwortung und Haftung für unternehmerisches Handeln und daraus entstehende Schäden zunächst grundsätzlich bei ihnen liegt.

Alle angesprochenen Rechtsbereiche - angefangen beim BGB bis hin zu den für das Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z.B. Arbeitsrecht, Gefahrstoffrecht, Störfallrecht usw.) nehmen die Unternehmer und deren Vertreter in die Pflicht. Das gilt auch bei einer vorgenommenen und wirksamen Pflichtenübertragung. Denn auch bei der Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten verbleibt die Überwachungs- und Kontrollpflicht beim Delegierenden. Der Umfang der Pflichten richtet sich nach der Unternehmensposition des Delegieren den, doch nur ein sorgfältiges Erfüllen der jeweiligen Kontrollpflicht führt zur Haftungsbefreiung.

Haftung im NKM durch Mängel in der Organisation

Im Zusammenhang mit dem NKM möchten wir vor allem auf ein mögliches Organisationsverschulden aufmerksam machen.

Die primäre Organisationspflicht besteht darin, bei Unternehmensgründung eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation zu schaffen und, wenn sich organisatorische Mängel zeigen, diese den Gegebenheiten anzupassen.

Die Rechtsprechung entwickelte als Unterfall der Unerlaubten Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB das betriebliche Organisationsverschulden, wonach drei Formen unterschieden werden:

  • Selektionsverschulden: Verantwortung wird an ungeeignete Mitarbeiter delegiert.
  • Anweisungsverschulden: Arbeitsanweisungen fehlen, sind fehler- oder lückenhaft.
  • Kontrollverschulden: Kontrollen werden lückenhaft oder gar nicht durchgeführt.

Im Zusammenhang mit dem NKM ist vor allem das Anweisungsverschulden relevant. Wird für Notfälle keine adäquate Organisation aufgestellt (z.B. Ersthelfer, Brandschutz- und Evakuierungshelfer), keine ausreichenden Anweisungen erstellt und den Mitarbeitern durch Schulungen bekannt gemacht, so kann bei Eintritt eines Schadens eine Verschuldenshaftung für die Verantwortlichen entstehen.

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